Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co. KG
1. Allgemeines, Anwendungsbereich
1.1. Die „Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co. KG“ (nachfolgend OAR bzw. wir) bietet ihre Leistungen als Vermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und OAR.
1.2. OAR ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Ferienunterkünfte (Wohnungen und Häuser) verschiedener Eigentümer. OAR fungiert lediglich als Vermittler zum Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Eigentümer des Ferienobjektes als Vermieter und dem Kunden als Mieter.
Auf die Vermittlertätigkeit von OAR finden die Vorschriften über den Pauschalreisevertrag, die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen nach den §§ 651 a ff. BGB keine Anwendung. OAR weist ausdrücklich darauf hin, dass dem Kunden kein Pauschalreisevertrag vermittelt wird und damit keine Reisevermittlung im Sinne von § 651 v Absatz 1 BGB vorliegt.
1.3. Kunden im Sinne von Absatz 1 können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sein.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, der Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.4 ist, finden keine Anwendung, auch wenn OAR ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.4. Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und den Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, Katalog, E-Mail oder Internet) abgeschlossen hat, steht ihm auf der Grundlage der Vorschrift des § 312g Absatz 1 Ziffer 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.
1.5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information des Kunden. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
2. Vertragsschluss
2.1. Mit dem Absenden des im Internet unter www.oar1.de, www.ostseeappartements-ruegen.de, www.ruegen-last-minute.de oder www.ruegenroyal.de bereit gestellten Buchungsformulars (Buchungsanfrage), mit der telefonischen Mitteilung der Buchungsanfrage gegenüber dem telefonischen Buchungsservice, der Übersendung schriftlicher oder in Textform bei OAR eingehender Buchungsanfragen sowie durch mündliche Buchungsanfrage macht der Kunde OAR ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (nachstehend „Vermittlungsvertrag“), das darauf gerichtet ist, dass OAR einen Vertrag (Hauptvertrag) über die Anmietung eines bestimmtes Ferienobjekts zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vermieter vermitteln soll. Die Buchungsanfrage stellt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem jeweiligen Vermieter des Ferienobjektes dar.
2.2. Der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Kunden kommt erst zustande, wenn OAR durch eine E-Mail, per Telefax, (fern-)mündlich oder Post an den Kunden oder das Angebot des Kunden vor Ort annimmt (Annahmeerklärung).
2.3. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden unmittelbar vor Ort übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch OAR erfolgt nicht.
2.4. Ist das vom Kunden gewünschte Ferienobjekt verfügbar und nimmt der Vermieter das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über die Vermietung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Vermieter der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Vermieter erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung.
2.5. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen OAR und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.
2.6. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages. OAR wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf eventuell bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.
2.7. Meldet der Kunde auch weitere Teilnehmer an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Vertragspflichten von OAR
3.1. Die vertragliche Leistungspflicht von OAR besteht nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in
a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Eigentümer des Ferienobjektes entsprechend der Buchungsanfrage,
b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Vertragsunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Eigentümer getroffenen Vereinbarungen durch diesen direkt dem Kunden übermittelt werden)
c) der Auswahlberatung des Kunden nach den der OAR bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.
3.2. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet OAR lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind.
3.3. Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinba-rung zwischen OAR und dem Kunden zustande.
3.4. Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters einer Ferienunterkunft ist OAR nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.
3.5 Der Zugang zu einem WLAN gehört nicht zu den vertraglichen Leistungspflichten von OAR. Wird in einer Ferienunterkunft ein Internetanschluss über einen WLAN-Zugang vorgehalten, so begründet eine Störung des WLAN bzw. eine eingeschränkte Nutzbarkeit des WLAN-Zugangs keine Mietminderung. Es handelt sich lediglich um einen sog. Touristenzugang, der keine vertraglichen Pflichten auslöst.
4. Bereitstellung der Ferienwohnungen/-häuser/Appartements
4.1. Reservierte Ferienwohnungen/-häuser/Appartements stehen am Anreisetag i.d.R. zwischen 16 und 18 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung der reservierten Unterkunft ausnahmsweise nicht bis 18.00 Uhr erfolgen kann.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält OAR sich das Recht vor, kurzfristig bestellte Unterkünfte, für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Unterkünfte am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr besenrein zu verlassen und die Schlüssel/Keycard an der Rezeption bzw. bei benannten Personen abzugeben. OAR ist berechtigt, bei verspätetem Auszug Mehrkosten zu erheben.
5. Reiserücktrittsversicherung
OAR empfiehlt dem Kunden, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
6. Anzahlung/Bezahlung
6.1. Nach Vertragsabschluss (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens zwei Wochen vor Anreise dem aufgeführten Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen Buchungen - weniger als 14 Tage vor Anreise - ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtreisepreis zu zahlen.
6.2. Für jede Buchung/Umbuchung berechnet OAR eine Bearbeitungsgebühr.
6.3. Für einige Unterkünfte ist vom Kunden eine Kaution zu hinterlegen. Diese wird zusammen mit dem Gesamt-preis erhoben und nach Abreise sowie erfolgter Abnahme des ordnungsgemäßen Zustandes des Mietobjektes durch OAR innerhalb angemessener Frist an den Kunden zurück-gezahlt. Es besteht dabei keine Verpflichtung, die Kaution getrennt vom Vermögen von OAR bzw. des Vermieters anzulegen oder die Kaution zugunsten des Kunden zu verzinsen.
6.4. OAR ist nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn fällige Zahlungen vor Anreise und in korrekter Höhe auf dem Geschäftskonto eingegangen sind. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
6.5. Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
6.6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Stornierung/Kündigung
7.1. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Partner erfolgen und bedürfen der Schriftform.
7.2. Der Kunde ist zur Stornierung des Vertrags berechtigt. In diesem Fall wird vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangt. Der Entschädigungsanspruch wird wie folgt pauschaliert:
- Stornierung bis zum 21. Tag vor Beginn der mit dem Vermieter vertraglich vereinbarten Mietnutzung der Ferienunterkunft kostenfrei, wobei in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 70,00 anfällt,
- Stornierung vom 20. bis zum 15. Tag vor Beginn der mit dem Vermieter vertraglich vereinbarten Mietnutzung der Ferienunterkunft: 50 % des vereinbarten Übernachtungspreises bzw. Gesamtpreises,
- Stornierung 14 Tage bis zum 1. Tag vor Beginn der mit dem Vermieter vertraglich vereinbarten Mietnutzung der Ferienunterkunft: 80 % des vereinbarten Übernachtungspreises bzw. Gesamtpreises,
wenn der Kunde nicht ausdrücklich nachweist, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger ist als die Entschädigungspauschale.
Für den Fall, dass der Kunde am Tag des Mietbeginns nicht an dem vereinbarten Ort der Ferienunterkunft erscheint, werden 90 % des Übernachtungspreises bzw. Gesamtpreises fällig. Weitere damit zusammenhängende Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
7.3. Gelingt es OAR, das Objekt bei einem Rücktritt ab dem 20. Tag vor Belegungsbeginn anderweitig zu belegen, beträgt die Bearbeitungsgebühr EUR 70,00.
7.4. Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
8. Rücktritt seitens OAR
OAR kann den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, welches die sofortige Aufhebung des Vertrages rechtfertigt. Dies gilt insbesondere in Fällen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. OAR behält dabei den Anspruch auf den Gesamtpreis, wobei jedoch der Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anzurechnen sind, die OAR aus einer ggf. möglichen anderweitigen Belegung des Objektes erlangt, einschließlich der OAR eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.
9. Behinderung und höhere Gewalt
9.1. Sieht sich OAR in der Durchführung des Vertrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird sie dies dem Kunden rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Sind die behindernden Umstände von OAR nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Miettermine verständigen. Sollte keine Einigung zwischen OAR und dem Kunden zustande kommen, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
9.2. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussper-rungen sowie von ihr nicht verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.
Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit wie möglich zu beschränken.
Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser Zeit nicht durchgeführten Leistungen nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen bzw. Buchungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als drei Wochen seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.
10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von OAR zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. OAR zahlt jedoch diejenigen Beträge zurück, die ggf. aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes erlangt werden.
11. Obhutspflichten des Kunden
11.1. Das Mietobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit OAR. Die in den Ausschreibungen angegebene maxi-ale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein.
Im Fall einer nicht angemeldeten Überbelegung ist OAR berechtigt, vom Kunden eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen; überzählige Personen haben das Mietobjekt unverzüglich zu verlassen.
11.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder Ähnlichem auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Der Kunde verpflichtet sich, zugleich für alle Mitreisenden, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Der Kunde wird etwaige Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters, insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch und der Dokumentation enthaltenen Hinweise, im Rahmen des Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Ferienunterkunft, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
11.3. Der Kunde ist gehalten, unmittelbar nach Ankunft die Inventarliste zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind am ersten Tag an der Rezeption bzw. bei benannten Personen mitzuteilen.
Der Kunde oder eine sonst nutzungsberechtigte Person haben die Ferienunterkunft vor dem vertraglich vereinbarten Gebrauch auf Mängel bzw. Schäden sowie darauf zu überprüfen, ob die allgemeine Verkehrssicherheit der Ferienunterkunft eingehalten ist. Der Kunde hat OAR auftretende Mängel, Störungen und/oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
11.4. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör vom Kunden gesäubert werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch OAR oder beauftragte Dienstleister. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung ist OAR berechtigt, dem Kunden ggf. entstehende Mehrkosten zu berechnen.
11.5. Bei Havarien oder sonstigen eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und Schäden so gering wie möglich zu halten.
11.6. Sofern zulässig, dürfen Haustiere in das jeweilige Mietobjekt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit OAR und gegen Gebühr mitgenommen werden. Für etwaige durch die eingebrachten Haustiere schuldhaft verursachte Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
11.7. Mängel der Vermittlungsleistung von OAR sind vom Kunden OAR gegenüber unverzüglich und noch während des Aufenthaltes schriftlich anzuzeigen. Soweit möglich und zumutbar, ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
11.8. Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine dem Kunden zumutbare Abhilfe durch OAR möglich gewesen wäre.
11.9 Dem Kunden ist es untersagt, E-Autos über ein Verlängerungskabel an den Haushaltssteckdosen der Mietsache zu laden. Das stellt einen Missbrauch der Mietsache dar, für den OAR eine Entschädigungsgebühr in Höhe von EUR 200,- erhebt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass OAR ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Entschädigungsgebühr.
12. Haftung des Kunden (insbesondere bei WLAN- oder WiFi-Nutzung)
12.1. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Regelungen.
12.2. Der Kunde haftet vor allem dann, wenn er über das zur Verfügung gestellte WLAN sitten- oder rechtswidrige Inhalte abruft und/oder verbreitet. Dem Kunden ist es untersagt, sog. Filesharing-Webseiten aufzusuchen, um über den WLAN-Zugang bspw. Musik- und/oder Film-Downloads durchzuführen.
12.3. Der Kunde stellt OAR insoweit von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die von ihm durch eine rechtswidrige Nutzung des WLANs im vorgenannten Sinne schuldhaft verursacht worden sind. Der Kunde hat OAR unverzüglich darauf hinzuweisen, wenn er von einer derartigen Rechtsverletzung Kenntnis erlangt oder diese erkennen musste.
13. Haftungsbeschränkung
13.1. OAR haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von durch den Kunden eingebrachte Sachen einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz/Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
Wird dem Kunden ein ihm zugewiesener Parkplatz/Unterstellplatz durch verbotene Eigenmacht von einem Dritten entzogen (Besitzstörung), so kann der Kunde die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber den Parkplatz/Unterstellplatz benutzt.
OAR haftet in einem solchen Fall nicht für vom Kunden geltend gemachte Kosten für einen Ersatzstellplatz.
13.2. OAR haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden oder bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Fall der Nichterfüllung einer Garantie oder falls ein Mangel von OAR arglistig verschwiegen wurde.
Eine Kardinalpflicht im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht von OAR, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
13.3. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
13.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von OAR.
13.5. Eine weitergehende Haftung von OAR ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
13.6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
14. Kurtaxe/Tourismusabgabe
Ggf. fällige Beträge für Kurtaxe/Tourismusabgabe lt. Satzung der jeweiligen Gemeinde sind im Gesamtpreis nicht enthalten und sind vom Kunden bei Anreise gesondert zu entrichten.
15. Datenschutz
15.1. Zu unseren Qualitätsmerkmalen gehört es, verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten der Kunden (diese Daten werden nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) umzugehen. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogenen Daten werden von OAR daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt, oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. OAR wird die personenbezogenen Daten der Kunden vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln.
15.2. Hierüber hinaus verwendet OAR personenbezogene Daten der Kunden nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat. Eine vom Kunden erteilte Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.
15.3. OAR wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Kunden die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wahren.
15.4. Im Übrigen verweist OAR auf seine Datenschutzerklä-ung unter https://www.ostseeappartements-ruegen.de/datenschutz.html.
16. Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Die hier verfassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
17.2. Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch OAR aus Deutschland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens.
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen diesen Fällen der Geschäftssitz von OAR.
17.3. OAR weist darauf hin, dass der Kunde neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat.
Einzelheiten dazu finden sich unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@ostseeappartements-ruegen.de.
OAR weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass OAR nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
© Ostseeappartements Rügen Vermarktungs-GmbH & Co.KG | Stand 1. Mai 2026