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Die "Ostseeappartements Rügen", nachstehend "OAR"
abgekürzt, Granitzer Str.8 , 18586 Ostseebad Sellin, sind
für die Eigentümer ausgesuchter Appartements, Ferienwohnungen-
/ häuser ausschließlich als Vermittler tätig. Wir schließen
im Auftrag des Eigentümers, für diesen als dessen Vertreter
einen Vertrag, ab. Der Name des Be herbergungsobjektes wird
auf der jeweiligen Reservierungsbestätigung benannt.
1. Reiseanmeldung/Beherbergungsvertrag
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss
des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag
gilt als abgeschlossen, sobald das Appartement- / Ferienwohnung
mittels einer Reservierungs- oder Buchungsbestätigung zugesagt
oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht
möglich war - auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt
worden ist.
1.2. Bei Buchungen von Partneragenturen treten wir
ebenfalls als Vermittler auf und schicken Ihnen die gültigen
Reisebedingungen der Partner zur Kenntnis und Zu stimmung.
2. Bereitstellung der Ferienwohnungen/ Appartements
2.1. Reservierte Appartements-/ Ferienwohnungen stehen
Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten
sich die OAR das Recht vor, kurzfristige bestellte Appar tements,
für die ein Anzahlungsbetrag nicht eingegangen ist, nach 18.00
Uhr anderweitig zu vergeben. Schadensersatzansprüche können
nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung der
reservierten Zimmer ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgt.
Sie werden gebeten, am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr
das Appartement besenrein zur Verfügung zu stellen und den
Schlüssel/Keycard an der Rezeption bzw. bei benannten Personen
abzugeben.
2.2. Die OAR sind berechtigt, bei verspätetem Freizug
Mehrkosten zu berechnen.
3. Reiserücktrittskostenversicherung
Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung
enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss
dieser. Bitte benutzen Sie dafür den Überweisungsträger der
Europäischen Reiseversicherung AG, den Sie auf Wunsch mit
der Reservierungsbestätigung erhalten.
Abschlussfrist: Bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30
Tage vor planmäßigem Reiseantritt.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der
Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden
Werktag, möglich.

4. Anzahlung / Bezahlung
4.1. Mit Vertragsabschluß (Zugang der Reservierungs-/Buchungsbestätigung)
ist eine Anzahlung des Reisepreises fällig und innerhalb von
7 Tagen an uns zu bezahlen. Sie wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
Bei einem Aufenthalt bis zu 7 Übernachtungen 150,-EUR und
bei mehr als 7 Übernachtungen 200,- EUR . Die Restzahlung
des Rechungsbetrages muss bis spätestens zwei Wochen vor Anreise
unserem auf geführten Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristigen
Reservierungen, weniger als 14 Tage vor Anreise, ist ohne
vorherige Anzahlung der Gesamtpreises zu zahlen.
4.2. Die OAR sind nur dann an die Reservierungs- /
Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung / Zahlung
in genannter Höhe auf dem Geschäftskonto vor An reise eingegangen
ist. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf
Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
5. Stornierungsgebühren / Rücktritt vom Vertrag
5.1. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen
Einvernehmen beider Partner erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung
der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung
( Posteingangsstempel ) bei den OAR. Im Falle Ihres Rücktrittes
können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei
denen wir ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche
anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt haben. Bei
Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen:
– Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn
50,- Euro.
– Bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn
50% des Gesamtpreises.
– Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zu Tag vor Belegungsbeginn
80% des Gesamtpreises.
Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die
vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann nicht zurückerstattet
werden.
5.2. Ansprüche und Rechte aus dem Beherbergungsvertrag
getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung der OAR
an Dritte übertragen werden. Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer,
so erheben wir für die Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr
von 25,- Euro. Gelingt es uns, dass Objekt im Vertragszeitraum
anderweitig zu belegen, so beträgt unsere Aufwandsentschädigung
70,- Euro.
6. Rücktritt der OAR
Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn
ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann
auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im
Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung
des Objekts und des In ventars. Kündigen wir, so behalten
wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch
den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vor teile
an rechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Belegung
des Objektes erlangen, einschließlich der uns eventuell von
den Eigentümern gutgeschriebenen Beträge.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge
verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit
oder aus anderen, nicht von uns vertretbaren Gründen nicht
oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch
Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen jedoch
diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen
Vermietung des Objektes erlangen.
8. Haftung und Pflichten
8.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag
angegebenen Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon
bedürfen einer vorherigen schriftlichen Verein barung mit
den OAR. Die angegebene max. Personenzahl schließt auch Kinder
ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt, eine
zusätzliche angemessene Ver gütung für den Zeitraum der Überbelegung
zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich
das Mietobjekt zu verlassen.
8.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem
auf den Grundstücken ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich,
zugleich für Ihre Mitreisenden, dass Objekt pfleglich zu behandeln.
8.3. Die OAR haften für alle mit Ihnen vereinbarten
Leistungen. Sie haften in vollem Umfang für verursachte Schäden
in dem Mietobjekt oder seinen sonstigen Ein richtungen. Die
Haftung der OAR wird auf Schäden beschränkt, die von der OAR
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, es
sei denn es handelt sich um Verletzungen von Leben, Körper
oder Gesundheit. Für derartige Schäden haftet die OAR unbeschränkt.
8.4. Die OAR haften nicht für den Verlust oder Beschädigung
durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die
Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich
der Einstellung des PKW auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz
erfolgt auf eigene Gefahr.
8.5. Sie werden gebeten unmittelbar nach Ankunft die
Inventarliste zu überprüfen. Etwaige Fehlbestände sind spätestens
am ersten Tag an der Rezeption bzw. bei benannten Personen
mitzuteilen.
8.6. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von
Ihnen gesäubert werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von
der Reinigung durch die OAR oder dessen Beauftragten. Bei
nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung sind
wir berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand
zu berechnen.
8.7. Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so
gering wie möglich zu halten.
8.8. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß
erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während
seines Aufenthaltes gegenüber der OAR schriftlich anzuzeigen.
8.9. Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher
Vereinbarung mit den OAR mitgebracht werden. Dieses muss in
der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten
Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende
Gast.
9 Weitere Obliegenheiten des Kunden, Ausschlussfrist
9.1. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind
Sie verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich unserer
Vertretung vor Ort (Rezeption, benannte Personen) anzuzeigen
und Abhilfe zu verlangen. Ist die örtliche Vertretung nicht
erreichbar oder wird Abhilfe nicht geschaffen, so sind Sie
verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber OAR unter
der vorstehenden angegebenen Anschrift, bzw. Telefon- und
Faxnummern anzuzeigen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur
dann nicht, wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2. Für den Fall des Vorliegen eines erheblichen Mangels,
für den wir vertraglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt
uns eine Frist zur Behebung zu stellen.
9.3. Sie sind verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem
Ende der Belegung unserem Hauptbüro gegenüber unter der oben
bezeichneten Anschrift geltend zu machen.
9.4. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die
nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen
Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder Ihren
Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Benutzung
des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen,
haften wir nicht, es sei denn, dass uns eine schuldhafte Verletzung
von Aufklärungs-, Hinweisund Sorgfaltspflicht zur Last fällt.
Die Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt worden sind, beschränkt, es sein denn die Schäden
betreffen folgende Rechtsgüter: Leben, Körper, Gesundheit.
Für Schäden an diesen Rechtsgütern haftet die OAR unbeschränkt.
10. Verjährung, Sonstiges
10.1. Ihre Ansprüche sowie Ihrer Mitreisenden uns gegenüber,
gleich aus welchem Rechtsgrund- jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen
aus unerlaubter Handlungverjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich
vorgesehenen Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für
Ansprüche aus der Verletzung vor- und nachvertraglicher Pflichten
und den Nebenpflichten aus dem Vertrag.
10.2. Eine Abtretung jedweder Ansprüche Ihrerseits
im Zusammenhang mit dem Vertrag sind ausgeschlossen.
10.3. Sollten einige vorstehende Bestimmungen unwirksam
sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen
Ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt
unberührt.
11. Kurtaxe
Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten! Für den
Aufenthalt ist eine Kur taxe lt. Satzung der jeweiligen Gemeinde
zu entrichten.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Bergen vereinbart.
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Alle Geschäftsbedingungen älterer Herkunft und Datums
verlieren mit erscheinen der neuen Geschäftsbedingungen Ihre
Gültigkeit.
Ostseeappartements Rügen
Stand Februar 2009
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